Diese Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Geschäftsbeziehungen, sowie Rechtsgeschäfte mit der Firma „Hüpfburgenverleih Ingolstadt Sandra Thielke“. Gemäß den nachfolgenden Bedingungen erfolgt der Verleih von Hüpfburgen.
1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
3. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht wurden. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund.
4. Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.
5. Mängel sind unverzüglich nach Aufbau der Hüpfburg mitzuteilen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Gibt der Kunde die gemieteten Gerätschaften & Zubehör defekt, unvollständig oder beschädigt zurück, so wird die Kaution zunächst einbehalten und die defekten/beschädigten Mietgegenstände repariert bzw. neubeschafft. Im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur erfolgt eine Neubeschaffung.
7. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl. Der Vermieter wird Gebühren erheben, wenn der Mieter die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. bei Diebstahl während des Ausleihzeitraumes). Der Mieter ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten.
8. Werden Mietgegenstände verschmutzt oder nass zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen. Für die Reinigung der Mietgegenstände berechnen wir pro Hüpfburg pauschal 75,00€
9. Die Hüpfburg muss nach Anleitung verpackt werden. Anleitung wird bei Übergabe der Hüpfburg ausgehändigt. Wir behalten uns vor, die Kaution von 50,00€ einzubehalten, sollte die Hüpfburg bei der Rückgabe, nicht nach Anleitung verpackt sein.
10. Die Mietzeit beginnt für den Vermieter zum Zeitpunkt der Anlieferung bzw. Abholung zu der vereinbarten Liefer- Abholzeit. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste fällig (Tagespauschale).
11. Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit (ausreichend Strom, geeigneter Untergrund, keine Behinderungen) sicherstellen.
12. Bei der Anmietung unserer Elemente übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene eingewiesene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
13. Zahlung erfolgt bei Abholung bzw. Übergabe in bar oder per Vorkasse.
14. Die Sicherheitshinweise und Benutzerregeln sind Bestandteile des Vertrages.
15. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit
16. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
17. Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos. Erfolgt eine Stornierung innerhalb der sieben Tage vor dem Mietdatum, wird eine Entschädigung von 50,00 € erhoben. Bei schlechtem Wetter (Regen, Sturm) ist eine kostenlose Stornierung, auch innerhalb der sieben Tage vor dem Miettermin, möglich.
18. Zur Aufstellung und Einweisung bei der Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Name/Telefon: (falls nicht der Mieter selbst) ______________________________________________
19. Der Mieter ist für eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstellort und für einen ausreichenden Stromanschluss verantwortlich. Der Aufbauort muss mit einem Transportwagen (Maße 1mx2m) erreichbar sein. Der Stromanschluss darf max. 20 m entfernt sein. (Größere Entfernungen nur nach Rücksprache)
20. Der Vermieter übergibt die betriebsbereite/n Mietgegenstände an eine vom Mieter zu benennende Person und vereinbaren einen verbindlichen Abbautermin.